Regelungen zur Notbetreuung

Eine Notbetreuung wird entsprechend den Vorgaben der §§ 20 bzw. 43 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO angeboten.

Den Antrag auf Notbetreuung mit Arbeitgeberbescheinigung zum Nachweis der Berechtigung für die Notbetreuung finden Sie hier oder im Menüpunkt "Downloads".

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