Regelungen zur Notbetreuung
Eine Notbetreuung wird entsprechend den Vorgaben der §§ 20 bzw. 43 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO angeboten.
Den Antrag auf Notbetreuung mit Arbeitgeberbescheinigung zum Nachweis der Berechtigung für die Notbetreuung finden Sie hier oder im Menüpunkt "Downloads".