Wichtige Informationen zum Schulstart nach den Herbstferien in Warnstufe 3

  • am Montag (08.11.21) werden in der ersten Unterrichtsstunde alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend getestet! Ausnahme 3G (Genesen, Getestet (Nachweis PCR-Test 48 h, Nachweis Schnelltest 24 h), Geimpft) → gültiger Nachweis muss am Montag vorliegen, ohne 3G-Nachweis oder Testung in der Schule findet der Unterricht in einer gesonderten Lerngruppe statt UND es kann Bußgeldbescheid ergehen
  • Testrhythmus: montags und donnerstags
  • Verpflichtung zum Tragen einer MNB im Schulhaus UND im Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler (die uns vorliegenden ärztlichen Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht behalten ihre Gültigkeit)
  • es gilt Betretungsverbot für alle mit folgenden Symptomen:
    • Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen
    • Kopf- und Gliederschmerzen
    • Störung des Geruchs- und Geschmackssinns
    • schwere Atemnot, akute Bronchitis oder Fieber über 38°C
    • trockener Husten, Schnupfen, Fieber, … wenn zusätzlich eine Verbindung zu einem bekannten Coronafall besteht
  • Befreiungsmöglichkeit vom Präsenzunterricht nach Antrag und Nachweis „Risikomerkmale für einen schweren Krankheitsverlauf und gleichzeitig nicht impfbar“ durch ärztliches Attest
  • der Zugang für einrichtungsfremde Personen ist nur mit MNB und 3G-Nachweis möglich

Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier:

 

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