Hausordnung der Regelschule Bürgerschule

 

Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.

Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht, ungestört zu unterrichten.

Alle müssen stets die Rechte der anderen beachten und respektieren.
 

  1. Alle Einrichtungen der Schule - Räumlichkeiten, Möbel, Geräte, Bücher… - sind für mich da. Ich behandle sie pfleglich und vermeide Verunreinigungen. Ich achte besonders auf die Sauberkeit in den Toiletten.
    Für angerichtete Schäden – ob gewollt oder ungewollt – muss ich geradestehen.

  2. Alkohol, Rauchen und Drogen sind verboten.

  3. Ich bringe keine Gegenstände mit, die nicht in die Schule gehören oder den Schulalltag gefährden.

  4. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone, Smartwatches und sonstige digitale Endgeräte, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten und in der Schultasche, im Spind o.Ä. nicht sichtbar aufzubewahren. Ihre Nutzung ist während des gesamten Aufenthalts auf dem Schulgelände untersagt. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten.
    Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden (§51 Abs. 6 ThürSchulG).

  5. Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme an allen Unterrichtsveranstaltungen, das Mitbringen der nötigen Arbeitsmittel und Sportkleidung sind meine Pflicht.

  6. Ich erscheine rechtzeitig, jedoch nicht früher als 10 Minuten vor dem Vorklingeln zur 1. Unterrichtsstunde. Ich warte auf dem Schulhof, nicht auf der Straße.

  7. Bei Erkrankung ist die Schule sofort (bis 8 Uhr des ersten Tages) durch meine Eltern zu informieren. Außerdem muss spätestens am dritten Krankheitstag eine schriftliche Entschuldigung vorliegen, da ich sonst unentschuldigt fehle. Den versäumten Unterrichtsstoff arbeite ich selbständig nach.

  8. Vom Sportunterricht kann ich durch meine Eltern nur für eine Unterrichtseinheit befreit werden. Bei einer langfristigen Erkrankung bzw. Verletzung benötige ich eine Befreiung/ ein Attest vom Arzt. Trotz des Attestes muss ich am Sportunterricht anwesend sein und erledige Sporttheorieaufgaben.

  9. Ich halte die Pausenordnung ein.

 

Der Zutritt zum Schulgelände ist nur den Mitgliedern der Schulfamilie erlaubt. Besucher, bitte auch unsere Eltern, müssen sich im Sekretariat anmelden. Auf dem gesamten Gelände der Bürgerschule Sonneberg gelten die humanistischen und demokratischen Werte von gegenseitigem Respekt, gelebter Toleranz und Gewaltfreiheit. Menschenverachtende, rassistische, antisemitische, sexistische und gewaltverherrlichende verbale Äußerungen sowie Kleidung, Zeichen, Symbole, Codes und Medien, die derartiges transportieren, werden nicht geduldet.

 

Bei Verstößen gegen diese Hausordnung wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht.

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